Arbeitskosten nach ausgewählten Wirtschaftsbereichen je Stunde
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Quellen

Einheit:
EUR
Eurostat
Rheinland-Pfalz: 2008 und 2012: Eurostat. 2016: Arbeitskostenerhebung.
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Definitionen

Arbeitskosten

Die Arbeitskostenerhebung wird alle vier Jahre durchgeführt. Sie gibt Auskunft über die Höhe und die strukturelle Zusammensetzung des Produktionsfaktors Arbeit. Ausgewiesen werden u. a. die Nettoarbeitskosten je geleisteter Stunde der Beschäftigten (inkl. Auszubildende).
Die Arbeitskostenerhebung erstreckt sich auf das Produzierende Gewerbe, den Handel, das Bank- und Versicherungsgewerbe sowie andere Dienstleistungsbereiche und erfasst Unternehmen mit mindestens zehn Arbeitnehmern. Die Arbeitskosten enthalten alle Zahlungen des Unternehmens als direkte Gegenleistung für die arbeitnehmerische Tätigkeit: Unmittelbarer Lohn (Grundvergütung, monatliche und andere Prämien, Vergütung arbeitsfreier Zeiten etc.), gesetzliche Sozialabgaben, fest vereinbarte und vertragliche Leistungen, Aus- und Weiterbildungsaufwendungen, Fahrtkostenzuschüsse, Naturalleistungen und Aufwendungen für Belegschaftseinrichtungen.

Saarland und Rheinland-Pfalz
Die Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung 2008 können nicht mit denen früherer Jahre verglichen werden, weil erstmals den internationalen Standards entsprechend auch Auszubildende und Lohnsubventionen einbezogen wurden. Eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Arbeitskostenerhebungen 2008 und 2004 ist auch durch die geänderte Wirtschaftszweigsystematik nicht gegeben. 2000 und 2004: Arbeitskosten insgesamt je geleistete Stunde der Voll- und Teilzeitbeschäftigten, ausgewiesen nach der deutschen Wirtschaftszweigsystematik WZ 2003. Bei der Arbeitskostenerhebung 2000 wurden im Dienstleistungssektor nur die Bereiche „G – Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Tankstellen“, „H – Gastgewerbe“ und „J – Kredit- und Versicherungsgewerbe“ erhoben. Bei der Arbeitskostenerhebung 2004 wurde der gesamte Dienstleistungsbereich erfasst.
Region
Lorraine
Region Est (Lorraine, Alsace, Franche-Comté).